AGB
I. Allgemeines
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer
erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem
Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder
Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen
fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls
dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben,
alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den
Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten,
das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
5. Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer möglicherweise beeinträchtigt.
6. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme
vorgelegt werden. Nach erfolgter Abnahme verpflichtet sich der Auftragnehmer die finalen Fotos/Bilder nicht festgelegter Anzahl, innerhalb von 30 Werktagen an den Auftraggeber auszuhändigen. Die Auslieferung eines Fotobuchs kann unter Umständen (Produktions- und Lieferschwierigkeiten, Versandwege) länger dauern.
7. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl.
Verpflegung zu gewähren.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich
vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim
Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter
schriftlicher Vereinbarung.
II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des
Urheberrechts zu.
2. Der Auftraggeber/in stimmt unwiderruflich zu, dass alle hergestellten Fotos exklusiv vom Fotografen uneingeschränkt, sowie zur zeitlich- und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt ist und für die kommerzielle - und nicht kommerzielle Nutzung in digitaler Form oder als Print verwendet werden darf.
Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:
• Eigenwerbung in Imagemappen
• Ausstellung auf der eigenen Internet-, Facebook- und Instagramseite
• Ausstellung auf Fotografen-Communities (500px, Flickr, Facebook)
• Ausstellung auf Foto- und Hochzeitsmessen
• Abdruck in Fotozeitschriften
• Fotowettbewerbe Digital als auch Printmedien
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Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Auftraggeber/in beinhalten oder beinhalten können. Die Nutzung auf wissentlich unseriösen Seiten ist nicht gestattet. Fotos von Babys und Kleinkindern werden NICHT im Internet publiziert, können jedoch für die Imagemappen z.B. in gedruckter Form als Fotobuch des Fotografen,verwendet werden.
3. Nutzungsrecht Auftraggeber
Der Auftraggeber/in ist berechtigt die ausgehändigten Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter digitaler Form oder als Print für private- und nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden. Die Nutzung auf wissentlich unseriösen Seiten ist nicht gestattet.
III. Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe.
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung iHv 30% des
Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das
vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch
spätestens 2 Wochen danach in bar oder per Überweisung fällig. der Auftraggeber
erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs
ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die
gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.)
beim Auftragnehmer.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-
Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine (spontane) Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen
Wunsch den Auftraggebers, wird ein Honorar zu 1/12 des Reportagesatzes für jede
angefangene Verlängerungsstunde berechnet, maximal 100€, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der
Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 1/12 des
Reportagesatzes, maximal 100€, für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind
50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte
Anzahlungen werden bei Vetragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B
abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden
folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,30 €, zzgl. je Stunde
Fahrtzeit 35,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei
erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder
Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch
auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl
eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
V. Haftung
1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen
Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung
von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer
Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des
Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der
Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen
übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers
kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf
eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten
Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete
Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin
nicht wahrnehmen kann.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und
digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung
von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu
beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Bilder.
4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber
nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht
werden.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe
der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach
gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.
Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die
aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom
Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
VI. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung
dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im
Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und
Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt
die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.04.2018. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.