AGB's von www.marcfotografie.com
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AGB

 

I. Allgemeines

  

1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer

erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem

Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht

Vertragsbestandteil.

 

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen

Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder

Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen

Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und

technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche

Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und

Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen

fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls

dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben,

alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den

Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten,

das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

 

5. Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer möglicherweise beeinträchtigt.

 

6. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme

vorgelegt werden. Nach erfolgter Abnahme verpflichtet sich der Auftragnehmer die finalen Fotos/Bilder nicht festgelegter Anzahl, innerhalb von 30 Werktagen an den Auftraggeber auszuhändigen. Die Auslieferung eines Fotobuchs kann unter Umständen (Produktions- und Lieferschwierigkeiten, Versandwege) länger dauern.

 

7. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl.

Verpflegung zu gewähren.

 

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des

Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich

vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim

Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter

schriftlicher Vereinbarung.

  

II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des

Urheberrechts zu.

 

2. Der Auftraggeber/in stimmt unwiderruflich zu, dass alle hergestellten Fotos exklusiv vom Fotografen uneingeschränkt, sowie zur zeitlich- und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt ist und für die kommerzielle - und nicht kommerzielle Nutzung in digitaler Form oder als Print verwendet werden darf.

                

Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:

         

• Eigenwerbung in Imagemappen

• Ausstellung auf der eigenen Internet-, Facebook- und Instagramseite  

• Ausstellung auf Fotografen-Communities (500px, Flickr, Facebook)

• Ausstellung auf Foto- und Hochzeitsmessen

• Abdruck in Fotozeitschriften

• Fotowettbewerbe Digital als auch Printmedien

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Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Auftraggeber/in beinhalten oder beinhalten können. Die Nutzung auf wissentlich unseriösen Seiten ist nicht gestattet. Fotos von Babys und Kleinkindern werden NICHT im Internet publiziert, können jedoch für die Imagemappen z.B. in gedruckter Form als Fotobuch des Fotografen,verwendet werden.

 

3. Nutzungsrecht Auftraggeber

Der Auftraggeber/in ist berechtigt die ausgehändigten Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter digitaler Form oder als Print für private- und nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden. Die Nutzung auf wissentlich unseriösen Seiten ist nicht gestattet.

 

III. Honorare

1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe.

 

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung iHv 30% des

Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das

vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch

spätestens 2 Wochen danach in bar oder per Überweisung fällig. der Auftraggeber

erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.

 

2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs

ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des

Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig

festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten

(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des

Auftraggebers.

 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die

gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.)

beim Auftragnehmer.

 

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

 

5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-

Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

6. Für eine (spontane) Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen

Wunsch den Auftraggebers, wird ein Honorar zu 1/12 des Reportagesatzes für jede

angefangene Verlängerungsstunde berechnet, maximal 100€, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

 

7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu

vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der

Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 1/12 des

Reportagesatzes, maximal 100€, für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

8. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind

50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen.

 

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte

Anzahlungen werden bei Vetragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B

abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.

 

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden

folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,30 €, zzgl. je Stunde

Fahrtzeit 35,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei

erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder

Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch

auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl

eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

 

 

V. Haftung

1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug,

Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen

Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der

Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner

Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung

von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer

Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des

Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der

Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine

Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen

übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers

kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf

eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten

Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete

Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin

nicht wahrnehmen kann.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und

digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung

von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu

beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist

ausgeschlossen.

 

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der

Bilder.

 

4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf

Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber

nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht

werden.

 

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe 

der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach

gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich

Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.

Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die

aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine

Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom

Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei

Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

 

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen

Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen

die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung,

Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung

dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers

können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im

Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und

Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt

die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

 

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen

dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.04.2018. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.

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